Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Für meine Arbeit stelle ich eine Rechnung nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP).

Dank der Zulassung als Psychotherapeut ist es mir möglich gesetzlich Versicherte zu behandeln. D.h. Sie kommen einmalig mit einer Überweisung ihres behandelnden Arztes, zum Beispiel des Hausarztes, sowie Ihrer Krankenkassenkarte zu mir und ich rechne meine Leistung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ab. Sämtliche Leistungen zahlt die KV, Ihnen entstehen keine Kosten.

Privatpatienten sende ich die Rechnung zu. Die Kosten für die Psychotherapie bzw. meine Rechnung reichen Sie demgemäß bei Ihrer privaten Krankenkasse und – sofern beamtet - bei der Beihilfe ein. Allgemein üblich, so auch bei mir, ist der 2,3- bis 3,0-fache Satz. Der 2,3-fache Satz entspricht 100,55 € pro Therapiestunde.

Es gibt sehr verschiedene Versicherungsverträge und Klauseln bei den privaten Krankenkassen. Daher kann es sinnvoll sein, sich vorsichtshalber bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, inwieweit und in welcher Höhe die Kosten für eine verhaltenstherapeutisch orientierte Psychotherapie erstattet werden bzw. wie viele Therapiestunden Ihre Krankenkasse für Sie zu übernehmen bereit ist.

Sowohl bei gesetzlich Versicherten als auch bei Privatpatienten gibt es eine Kennen-Lern- und Anbahnungsphase von i. d. R. fünf Sitzungen (Probatorik). Nach dieser ist die Therapie zu beantragen. Hier ist zu unterscheiden zwischen der Kurzzeittherapie eins (12 Therapiestunden), der dann möglicherweise anschließenden Kurzzeittherapie zwei (12 Therapiestunden) und einer Langzeittherapie (60 Therapiestunden) mit einer möglichen Verlängerung um weitere 20 Therapiestunden. Für Patienten die innerhalb von zwei Jahren bereits eine ambulante Psychotherapie absolviert haben, besteht in der Regel nur die Möglichkeit einer Akutbehandlung (12 Therapiestunden).

Selbstzahler, egal ob privat oder gesetzlich versichert, haben den Vorteil der freieren, individuelleren, zeitlich unabhängigeren Therapiegestaltung. Für manche ist es zudem von Vorteil, dass die Diagnose nicht an Dritte (zum Beispiel die Krankenkasse) weitergegeben wird. Die Kosten belaufen sich auf die gleichen Beträge wie bei den Privatpatienten.

Angebote

* Psychotherapie Eine Begriffserklärung finden Sie hier
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* Entwöhnungsbehandlung

- auch im Rahmen von Substitution

* Entspannung und Stressbewältigung
* Paar- und Sexualtherapie
* Gruppentherapie
* Supervision